Zivilschutzverbund der Gemeinden Aesch, Duggingen, Grellingen, Nenzlingen und Pfeffingen
Donnerstag, 09.02.2012
Gefahrenpotenzial PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 08. Januar 2009 um 09:49 Uhr

Das Gefahrenpotenzial des Verbundes wird zur Zeit genau untersucht

In der Gemeinde Aesch unterliegen 7 Betriebe der Störfallverordnung

Die Störfallverordnung (StFV) umschreibt genau, unter welchen Bedingungen ein Betrieb eine Risikoermittlung durchführen muss. In den Geltungsbereich der StFV fallen neben Betrieben der chemischen und metallvearbeitenden Industrie auch Flüssiggaslager, Kunsteisbahnen, Schwimmbäder, Wasseraufbereitungsanlagen, Lager für Agrochemikalien sowie Tanklager für Brenzin und Heizöl. Zu den massgebenden Kriterien gehören die Brand- und Explosionseigenschaften, die Giftigkeit und die Mengenschwelle. Die StFV schliesst zudem Verkehrswege ein, auf denen gefährliche Güter transportiert werden.

All diese Betriebe befinden sich im nördlichen Teil von Aesch (Neu-Aesch und Langenhaag)

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 10. Januar 2009 um 13:18 Uhr