Die Zivilschutzorganisation Angenstein (ZSOA) hat folgenden Leistungsauftrag: (am 12. September 2002 durch die ZS Kommission ratifiziert) |
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Die ZSOA trifft Massnahmen für den Schutz von Einwohnerrinnen, Einwohner und Objekten im Falle von ausserordentlichen Notlagen, im speziellen bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen. Der Zivilschutz muss die im Zivilschutzgesetz und in der Zivilschutzverordnung festgehaltenen Aufgaben erfüllen. Der Zivilschutz ist kein Ersteinsatz-Element. Er unterstütz in einer 2ten und/oder 3ten Staffel bestehende blaulicht Organisationen (Feuerwehr, Polizei, Sanität). Zudem wirkt er in der Führung unterstützend
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Einsatzelemente: Sollte eine ausserordentliche Notlage eintreffen stehen folgende Einsatzelemente zur Verfügung (siehe auch Organisation und die Links zu den einzelnen Diensten): |
Führungsunterstützung Betreuung Kulturgüterschutz Unterstützung Logistik Planung Aufwuchs Schutz
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Einsatzmöglichkeiten: Der Zivilschutz konzentriert sich mit diesen Elementen und auf die Situation der Gemeinden bezogen zur Unterstützung in folgenden Notlagen bzw. Aufgaben: |
| Beheben von Sturmschäden, Instandstellungsarbeiten | Unterstützung |
| Überflutungen, Hangrutsche | Unterstützung |
| Grossräumige Umfahrungen, Absperrungen organisieren | Unterstützung |
| Durchführen von Evakuationen | Unterstützung, Betreuung |
| Unterbringung und Betreuen von schutzsuchenden Personen | Betreuung |
| Inventarisierung, Sicherung und Unterbringung von Kulturgüter | Kulturgüterschutz |
| Medien Management | Führungsunterstützung |
| Hotline einrichten und betreiben | Führungsunterstützung, Betreuung |
| Organisieren von zusätzlich benötigtem Material | Logistik |
| Versorgen der Einsatzkräfte und der Schutzsuchenden | Logistik |
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Zudem stellt der Zivilschutz dem regionalen Führungsstab (RFS) eine Führungsunterstützung (FU) zur Verfügung. Zu den Aufgaben der FU gehören: - Journal- und Kartenführung
- Verbindungen von und zu den Schadenplätzen organisieren und betreiben
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| Personal: Pro Dienst besteht folgender Personalbestand: (siehe auch Organisation) |
| | Bestand |
| Dienst | Soll | | | |
| Kader & Stabsfunktionen | 4 | | | |
| Führungsunterstützung | 37 | | | |
| Betreuung 2 Züge | 66 | | | |
| Kulturgüterschutz | 13 | | | |
| Unterstützung 3 Züge | 96 | | | |
| Logistik | 29 | | | |
| Planung Aufwuchs Schutz | 15 | | | |
| Total | 260 | | | | |
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Anlage: Dem Zivilschutz stehen folgende Anlagen zur Verfügung: (siehe Lageplan) |
Ort | Verwendung | Typ | Baujahr | Schutzräume | SanPo | Schützenmattschulhaus, Aesch | Ortskomandoposten (OKP) | I | 1971 | 390 SP (öffentliche Schutzräume) | Nein | Neumattschulhaus, Aesch | Bereitstellungsanlage (BSA) und Quartierkommandoposten (QKP) | I | 1975 | 407 SP (öffentliche Schutzräume) | Nein | Feuerwehrmagazin, Aesch | Bereitstellungsanlage (BSA) und Quartierkommandoposten (QKP) | I | 1989 | Keine öffentlichen Schutzräume | Ja, mit 32 Liegestellen | Oberdorf, Pfeffingen | Bereitstellungsanlage (BSA) und Quartierkommandoposten (QKP) | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt | Nein | Aeschstrasse, Duggingen | Bereitstellungsanlage (BSA) und Quartierkommandoposten (QKP) | noch nicht bekannt | noch nicht bekannt | Keine öffentlichen Schutzräume | Nein |
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Schutzplätze: Der Zivilschutz verwaltet die Schutzräume in den einzelnen Gemeinden und versucht in jeder Gemeinde eine Schutzraumbilanz von 95% zu erreichen (für 95% der Bevölkerung sind Schutzräume in den jeweiligen Gemeinden zur Verfügung zu stellen). Mit dieser Schutzraumsteuerung können Neubauten von der Erstellung von Schutzräumen befreit werden und die dabei zu entrichtenden Ersatzabgaben können Zweckgebunden für den Zivilschutz z.B. für den Unterhalt von öffentlichen Anlagen der jeweiligen Gemeinden oder für den Unterhalt von ZS-Material eingesetzt werden. |
Kulturgüter: Der ZS trifft Vorbereitungen für den Schutz sämtlicher Kulturgüter welcher im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung erfasst sind. Zudem sollten auch für lokale und private Kulturgüter entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. |
Einsatzdauer: Mit dem Personalbestand können Einsätze über mehrere Tage erbracht werden. Die Zeiten können je nach Einsatz variieren (abhängig vom effektiven Personalbedarf). Der Zivilschutz hat sich auf mehrtägige Einsätze vorzubereiten. |
Ablösung: Die Ablösung des Zivilschutzes muss durch den Zivilschutz selber evt. mit den Nachbarschaftsorganisationen vorbereitet werden. |
Aufgebotskompetenzen: Der Zivilschutz kann von jeder Verbundgemeinde durch ein Mitglied des Gemeinderates, vom Regionalen Führungsstab (RFS) und von den Feuerwehrkomandanten der Verbundsgemeinden aufgeboten werden. Nachbar ZS-Organisationen können nur durch die ZS Kommission oder den RFS aufgeboten werden. Sollte der Zivilschutzverbund in mehreren Gemeinden benötigt werden wird automatisch der Regionale Führungsstab durch den Zivilschutz aufgeboten. Der Regionale Führungsstab hat sicherzustellen, dass die vorhanden Mittel des Zivilschutzes an den notwendigsten Orten eingesetzt werden. |
Alarmierung: Die Alarmierung des Zivilschutzverbundes erfolgt mittels Pagern entweder durch die Ortsfeuerwehren oder die Kantonale Alarmierungszentrale "Gutsmatten", Liestal. Die Mannschaft wird hauptsächlich über Telefon durch die Zivilschutzstellenleitung aufgeboten. In ganz ausserordentlichen Situationen können auch die Alarmierungssirenen eingesetzt werden. Zu diesem Zweck muss die Alarmierungszentrale entsprechend informiert werden. Der Zivilschutz hat alle diesbezüglichen Vorbereitungen zu treffen. Der Unterhalt bzw. die Neuanschaffung von Alarmierungssirenen ist Sache der jeweiligen Gemeinde und wird durch den Zivilschutz veranlasst. |
| Einsatzkosten Im Falle eines Einsatzes des Zivilschutzes werden die anfallenden Kosten durch den im Verbundsvertrag festgehaltenen Verteilschlüssel verrechnet. |